|
AT-OeStA/KA ZSt GKK Generalkriegskommissariat (GKK), 1738 - 1768 (Bestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/KA ZSt GKK |
Titel: | Generalkriegskommissariat (GKK) |
Entstehungszeitraum: | 1738 - 1768 |
Stufe: | Bestand |
|
Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 132 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
|
Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Generalkriegskommissariat |
Verwaltungsgeschichte: | Für die Truppen in der Militärgrenze und die Landesaufgebote bestanden schon seit längerem regierungsseitige Aufsichts- und Kontrollorgane, an deren Spitze das Oberstmustermeisteramt stand. Auch (landesfürstliche oder landständische) Kriegskommissare, die das Zusammenwirken zwischen der bewaffneten Macht des Landesfürsten einerseits und der Bevölkerung bzw. der Zivilverwaltung andererseits beaufsichtigten und steuerten, sind seit dem 16. Jahrhundert bezeugt. Während des Dreißigjährigen Krieges, als Größe und Bedarf des Heeresapparats ungekannte Ausmaße annahmen, werden in einzelnen Erbländern zunächst sichtlich nur länder- bzw. armeeweise zuständige Generalkriegskommissare als stabile Funktionäre greifbar, die für Einquartierung, Verproviantierung, Werbung, Rekrutenstellung und natürlich die Musterung, also die Standeskontrolle der von den Obristen selbständig geführten und verwalteten Regimenter, zu sorgen hatten. Die nützliche Einrichtung überdauerte gemeinsam mit dem Nukleus eines stehenden Heeres in der Person des 1647 zum Generalkriegskommissar bestellten Ernst von Traun das Ende des Dreißigjährigen Krieges. In der Hofkriegsratsinstruktion von 1650 wird das Generalkriegskommissariat erstmals als feststehende Behörde auch in Friedenszeiten genannt, und zwar zunächst in Unterstellung unter den Hofkriegsrat (ebenso in der Hofkriegsratsordnung von 1668). Die Hofkammerordnung von 1681 belehrt uns demgegenüber, daß das Generalkriegskommissariat ratione militaris dem Hofkriegsrat, ratione oeconomiae aber der Hofkammer unterstand. Dies führte klarerweise immer wieder zu Kompetenzproblemen, erleichterte aber andererseits das Bemühen des Amtes, sich durch diese Zwitterstellung größeren Freiraum zu erkämpfen. Die Aufgaben der Behörde auf dem weiten Feld der „Militärökonomie“ blieben die gleichen: die Durchführung der Musterungen bei der Truppe, kritischer Knackpunkt im problematischen Verhältnis zwischen den äußerst unpopulären Kommissariatsbeamten und der Armee, die Überprüfung der Geldwirtschaft der Einheiten, die Überwachung der Assentierungen, die Versorgung des Heeres mit Sold, Material, Proviant (durch das Obristproviantamt), Vorspann, Quartier, Medizin usw. Das Generalkriegskommissariat ermittelte daneben auch das jährliche Militärbudget, den „Militäranordnungsstaat“, sowie den Rekruten- und Remontierungsbedarf. Ab 1697 war der Generalkriegskommissär auch Mitglied der neu errichteten „Deputation des status publico-oeconomico-militaris“, einem Beratungsgremium bestehend aus den Vorständen der obersten Hofstellen, das die Bedürfnisse des Militärs mit den Länderinteressen abzugleichen und insbesondere das aerarium bellicum, das jährliche Militärerfordernis, zu beraten hatte. An der Spitze des Generalkriegskommissariats, das auch über eine eigene Kanzlei und Registratur verfügte, standen der stets der Generalität entnommene Generalkriegskommissär und sein Stellvertreter, der Oberstkriegskommissär. Bei den Armeen im Felde und – in Friedenszeiten – auch bei den Truppenverbänden in den Erbländern der Monarchie amtierten (seit 1697?) Oberfeldkriegskommissäre, Feldkriegskommissäre und auf unterster hierarchischer Stufe Amtsoffiziere. Um 1700 zählte das Kriegskommissariat neben Generalkriegskommissär und Obristkriegskommissär schon 15 Oberfeldkriegskommissäre, 56 Feldkriegskommissäre, zwei Amtsoffiziale, einen Hofkammerrat als Kanzleidirektor, drei Sekretäre, einen Registrator, einen Adjunkten, einen Buchhalter, einen Buchhaltereiadjunkten, zwei Konzipisten, 10 Kanzlisten und fünf Akzessisten. 1745 wurden 18 Oberkriegskommissäre, 53 Kriegskommissäre und 20 Amtsoffiziere normiert. |
| Die Instruktion vom 28. Dezember 1746 und das Reskript vom 6. Januar 1747 schließlich erhoben das Generalkriegskommissariat zu einer unmittelbaren, dem Hofkriegsrat und der Hofkammer gleichgeordneten Hofstelle mit direktem Vortragsrecht bei der Monarchin, obwohl die Kommissariatsgeschäfte während des Österreichischen Erbfolgekrieges völlig verfallen waren und der Hofkriegsrat scharf gegen die Aufwertung des Generalkriegskommissariats auftrat. Auch das Kriegszahlamt und später die Kriegsbuchhalterei wurden dem Generalkriegskommissariat eingegliedert. Doch schon im Dezember 1757 ging das Kommissariat definitiv in der obersten Zivilverwaltungsbehörde der Monarchie, dem Directorium in publicis et cameralibus, auf, wobei zunächst (November 1757) für kurze Zeit die Kassageschäfte direkt vom Directorium wahrgenommen wurden, die übrigen kommissariatischen Geschäfte aber von einer vom Directorium abhängigen Kommission unter dem Oberstkriegskommissär Grafen Wilczek. Dem Vorgang in der Zentrale entsprach die Einordnung der Kommissariatsgeschäfte auf Länderebene in die Landesverwaltungsbehörden, die sogenannten Repräsentationen und Kammern. Diese Konstruktion bewährte sich gerade in der kritischen Zeit des Siebenjährigen Krieges überhaupt nicht. Im Februar 1761 wurde daher das Militärökonomiewesen wieder aus dem mit einer Vielzahl von Geschäften heillos überlasteten Directorium herausgelöst und einer unmittelbaren „commissariatisch und proviantischen Hofcommission“ (auch „Militärökonomiehofkommission“) unter Führung des Vizepräsidenten des Direktoriums, Graf Johann Chotek (1705-1787), überantwortet. Beim Feldheer in Böhmen und Mähren amtierte ein Generaldirektor in commissariaticis et provianticis, der unmittelbar der Kaiserin-Königin unterstand. Bereits im Dezember 1761 ernannte Maria Theresia den Grafen Chotek zum Generalkriegskommissär, ehe im Januar 1762 das Kommissariat in den Hofkriegsrat eingegliedert wurde (1767-1769 dann kanzleimäßig).
L i t e r a t u r : Feldzüge des Prinzen Eugen Bd. 1, S. 194 f.; Österreichischer Erbfolgekrieg Bd. 1, S. 335-341; Österreichische Zentralverwaltung Bd. I/1, S. 253 f., 262 f. usw. Zu Gründung und ersten Jahren insbesondere Hoyos, Philipp: Ernst von Traun, Generalkriegskommissär, und die Abdankung der kaiserlichen Armee nach dem Westfälischen Frieden (ungedr. phil. Diss. Wien 1972) und ders.: Die kaiserliche Armee 1648-1650. In: Der Dreißigjährige Krieg. Wien 1976 (Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums 7), S. 169-232; Thomas Winkelbauer, The General War Commissariat: A Neglected Pivot of the Habsburg Fiscal-Military State. In: William D. Godsey/Petr Mat'a (eds.), The Habsburg Monarchy as a Fiscal-Military State. Contours and Perspectives 1648-1815 (Oxford 2021), S. 124-145
|
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Material zu allen Bereichen der Militärverwaltung, überwiegend aus der Zeit, als das Generalkriegskommissariat im Hofkriegsrat aufging (Proviant- und Kassasachen). |
Ordnung und Klassifikation: | Das Schriftgut dieser Behörde ist nur sehr bruchstückhaft und für die letzte Phase ihres Bestehens erhalten. Entsprechend lückenhaft fällt auch unser Wissen über die Kanzleiführung aus. Die früheste Überlieferung, ein dünnes Konvolut Akten, betrifft den Zeitraum 1738-1745. Bis 1757, also während der Zeit der Selbständigkeit des Generalkriegskommissariats, wurden die Akten nicht numeriert, sondern chronologisch nach Korrespondenten hinterlegt (Zirkularien, Korrespondenz mit dem Hofkriegsrat, mit der Hofkammer, mit Amtssubordinierten usw.). Die Registrierung erfolgte 1721-1747 getrennt nach Berichten und Expeditionen, 1748-1757 ebenfalls nach Korrespondenten. Nur vier Bände Originalprotokolle (mit beigebundenen Indices) sind aus den Jahren 1747-1756 erhalten (Korrespondenzen mit Hofstellen). Hinzu kommt ein Protokoll über Konferenzen 1748-1756. Der Großteil der aus dem Zeitraum 1747 bis Oktober 1762 erhaltenen Akten wurde nachträglich durchnumeriert, dazu hat man zwei Indexbände angelegt. Mit dem Verlust der Zuständigkeit für Kommissariatssachen gab die Böhmisch-Österreichische Hofkanzlei die beim Directorium in publicis et cameralibus angefallenen Kommissariatsakten an den Hofkriegsrat ab (September 1756-Dezember 1761), die als "Militärdirectorialia" bezeichnet werden. Die Akten wurden monatsweise durchnumeriert und zeigen ursprünglich wie jene des Invalidenamtes eine Sachrubrizierung, die dann aber zugunsten einer Legung nach Monaten und Nummern unberücksichtigt blieb. Nur drei Bände Protokoll und Index sind für die Zeitspanne 1756-1757 auf uns gekommen. Mit der Unterstellung des Generalkriegskommissariats unter den Hofkriegsrat ab November 1762 sind die Akten in drei Gruppen gegliedert: in commissariaticis, in provianticis und in Kassasachen. Innerhalb der genannten Gruppen wurde monatsweise durchnumeriert. Jede der drei Reihen verfügt über eigene Protokolle und Indices nach Militärjahren (ab 1767 nach Solarjahren). Die Indices (auch "Repertorien" genannt) verweisen entweder, wenn "fol" oder "folio" angegeben ist, auf die Seiten des Protokolls, wo die für die Auffindung des Stücks nötigen Angaben gemacht werden (Rubrik und Subzahl), oder aber geben gleich die Nummer des Akts an. Die Akten für 1767 und 1768 erliegen bereits in den Akten des Hofkriegsrats bei den entsprechenden Sachrubriken, die zugehörigen Geschäftsbücher der drei Reihen finden sich für 1767 (November 1766-Dezember 1767) und 1768 im Bestand Generalkriegskommissariat, während die kommissariatischen Akten in den Hofkriegsratsprotokollen noch nicht erwähnt werden. Die Anleitung erwähnt insgesamt 76 Geschäftsbücher. Heute sind nur mehr 54 Bände erhalten. Bereits die alten Verzeichnisse AB 37 und 38 weisen in der Numerierung zwischen Band 7 (adest) und Band 35 (adest) eine Lücke auf. |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Frei zugänglich. |
Reproduktionsbestimmungen: | Keine Selbstkopierung im Lesesaal. Die Geschäftsbücher können nur mikroverfilmt werden. |
Findhilfsmittel: | AB 331* (Kartonverzeichnis der Aktenreihe). Ein altes Bücherverzeichnis in AB 37* (masch.) und AB 38* (handschriftlich). |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Aufgrund der langen Doppelabhängigkeit von Hofkriegsrat und Hofkammer ist Material zum Generalkriegskommissariat auch in den Beständen der genannten Behörden zu erwarten. Instruktionen für den Generalkriegskommissar erliegen im Hofkriegsrätlichen Kanzleiarchiv, in den Instruktionen des Hofkammerarchivs und im Bestand Österreich Staat im Haus-, Hof- und Staatsarchiv. |
Veröffentlichungen: | Anleitung, S. 56 f.; Inventar des Kriegsarchivs Bd. 1, S. 135; Wagner: Quellen, S. 277-279
© Österreichisches Staatsarchiv (Michael Hochedlinger) |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1798 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4757 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|