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AT-OeStA/HHStA SB NL Bittner 3-2-295 Konzept Ludwig Bittners an die hohe Kommission für neuere Geschichte Österreich, 1908.12.10 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA SB NL Bittner 3-2-295 |
Titel: | Konzept Ludwig Bittners an die hohe Kommission für neuere Geschichte Österreich |
Entstehungszeitraum: | 10.12.1908 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Schreibt, dass ihm mitgeteilt wurde, dass die hohe Kommission für neuere Geschichte in der Sitzung vom 03.11.1908 den Beschluss gefasst habe, eine neue Abteilung in der Gruppe „Staatsverträge“ in Angriff genommen zu haben, welche die Verträge Österreichs mit mehreren Staaten enthalten, die sogenannten Kongressverträge von 1813 – 1847. Weiterhin habe die Kommission beschlossen, ihm die Aufgabe der Abfassung dieses Werkes anzuvertrauen und ihm nach dem Rücktritt des Kollegen Dr. Goos ein ständiges Honorar von 1200 Kronen zugebilligt. Teilt mit, dass er diese Aufgabe dankend annehme, sich aber bezüglich der in Aussicht gestellten Bezüge die Freiheit erlaube sein bisheriges Verhältnis zur Kommission darzulegen. Berichtet, dass er seit sieben Jahren mit Arbeiten für die Kommission beschäftigt sei und zwar mit der Abfassung des „Chronologischen Verzeichnisses der österreichischen Staatsverträge“. Schreibt, den ersten Band bis 1903, den zweiten bis heute und den dritten zur Hälfte fertiggestellt zu haben und betont, den erteilten Auftrag gerecht worden zu sein, sich jedoch sowohl in wissenschaftlicher wie auch materieller Hinsicht in einer sehr ungünstigen Stellung befunden habe. Im weiteren hebt er die Brisanz dieser Staatsvertragspublikation hervor und geht auf die Rolle ein, die dem „Chronologischen Verzeichnis“ zugewiesen wurde, welches kritischen Angriffen ausgesetzt sei. Betont, dass dieses Werk für ihn in wissenschaftlicher Hinsicht ein Minus bedeute, da er sich in der Zeit, die ihm die Abfassung gekostet habe, seinem ursprünglichen Arbeitsgebiet hätte widmen können, was seine wissenschaftliche Entwicklung mehr gefördert hätte. Äußert sich über die schlechte materielle Stellung, da er weder Kommissionsmitglied sei noch ein ständiges Honorar zwischen 1200 – 2400 Kronen wie jüngere Kollegen erhalten habe. Schreibt, dass die Resultate von ihm nur erzielt werden konnten, weil er den größten Teil seiner freien Zeit, den Arbeiten für die Kommission gewidmet habe und betont, dass sowohl Hr. Dr. Gooß als auch er die gleichen Voraussetzungen hatten – beide Konzeptaspiranten – Dr. Gooß jedoch mit einem ständigen Honorar. Teilt mit, dass es für ihn ein großer finanzieller Verlust gewesen sei und führt im folgenden die unterschiedliche Bezahlung auf. Teilt mit, dass mit der Aufforderung an ihn, die Kongressabteilung zu übernehmen, der Zeitpunkt gekommen sei, um um eine Gleichstellung mit den anderen Mitarbeitern zu ersuchen. Schreibt, dass ihm die Kommission in der zu Beginn genannten Sitzung den Honoraranspruch anerkenne, jedoch mit der Bedingung verknüpfe, es erst mit der Freiwerdung der Stelle von Dr. Gooß zu ermöglichen. Schlägt im weiteren Änderungen des Kommissionsbeschlusses in der Weise vor, seinen Honoraranspruch schon für den Zeitpunkt anzuerkennen, in welchen er nach Drucklegung des zweiten Bandes des „Chronologischen Verzeichnisses“ seine Arbeiten für die hohe Kommission fortsetzen würde. Betont, dass die Voraussetzung dafür aber wäre, dass die anderen Mitarbeiter dadurch nicht geschädigt werden. Teilt auch mit, auf die sofortige Auszahlung zu verzichten, bis die Kommission die nötigen Mittel besäße, die von diesem Zeitpunkt an angesammelte Honorarschuld zu begleichen und weiterhin regelmäßig das Honorar zu entrichten. Erklärt, jedoch, sie nicht als Entschuldigung für die Benachteiligung in den vergangenen sieben Jahren anzusehen, sondern nur als eine Herstellung eines gerechten Verhältnisses. |
Sprache: | Deutsch |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Eigenhändiges zwölfseitiges Konzept mit Unterschrift |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1938 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=453151 |
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