AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXII-C-46-39-96 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts, das Urkunden nicht nur das Amtssiegel erhalten sollen, sondern auch von berechtigten Beamten zu unterschreiben sind, 1799.05.03 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXII-C-46-39-96
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts, das Urkunden nicht nur das Amtssiegel erhalten sollen, sondern auch von berechtigten Beamten zu unterschreiben sind
Entstehungszeitraum:03.05.1799
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1829
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4495850
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl