AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XV-B-35-37-14 Verordnung des königlich böhmischen Landesguberniums, wie man in Ansehung der Untertanen, da wo sie bei gegenwärtiger Urbarialregulierung über die Auswahl der Behandlungsart in ihren Meinungen geteilt sind, oder sich gar nicht erklären wollen, vorzugehen h

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XV-B-35-37-14
Titel:Verordnung des königlich böhmischen Landesguberniums, wie man in Ansehung der Untertanen, da wo sie bei gegenwärtiger Urbarialregulierung über die Auswahl der Behandlungsart in ihren Meinungen geteilt sind, oder sich gar nicht erklären wollen, vorzugehen habe
Entstehungszeitraum:27.08.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4460862
 

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