Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHSTA KA KK Geheimakten 2-1-42 |
| Titel: | Bericht des Grafen Andrassy über die 9. Kongress-Sitzung |
| Entstehungszeitraum: | 30.06.1878 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Umfang |
| Umfang: | Fol. 59-76 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Unterteilung/Enthält: | Die kretensiche Frage kam zuerst auf die Tagesordnung. Salisbury wünscht den Schlusssatz des Artikels XV von St. Stefano dahin modifiziert, dass die Türkei zur Durchführung der Reformen nicht die russische Regierung, sondern eine europäische Kommission zu Rate zu ziehen haben werde. Die Vertreter Griechenlands wurden eingeführt. Delyannis verliest sein Promemoria, das für Griechenland die Annexion der angrenzenden Provinzen sowie Kretas vindiziert. Es gelangt nun die Zulassung der Vertreter Rumäniens zur Sprache. England, Italien und Frankreich sind für die Zulassung. Russland findet dieselbe überflüssig, erklärt aber, nicht dagegen zu stimmen. Andrássy ist für die Zulassung unter der Bedingung, dass hiedurch für die definitive Lösung der betreffenden Fragen keine Schwierigkeiten geschaffen würden und dass die Verhandlung selbst nicht in ihrer Gegenwart geführt werde. Weil Russland für die Zulassung stimmte, tritt auch Bismark dem bejahenden Votum bei. Nun wird über die Unabhängigkeit Rumäniens beraten. Fürst Bismark wirft die Frage auf, ob die Unabhängigkeitserklärung nicht an die Entscheidung gewisser territorialer Vorfragen geknüpft werden sollte. Beaconsfield macht Reserven wegen der Donaufreiheit. Die russischen Delegierten geben die bündigsten Zusicherungen für den Schutz dieser Freiheit. Die Abtretung Bessarabiens sei nötig von dem Standpunkt der engagierten Staatsehre. Auch Bismark betont die Rückstellung sei im Interesse des europäischen Friedens eine Notwendigkeit. Die Diskussion wurde abgebrochen, da zu der Fassung des Beschlusses die rumänischen Delegierten gehört werden sollen. Beilagen: 1) die Erklärungen Delyannis, 2) Sitzungsprotokoll Nr. 9 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1908 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4435146 |
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