AT-OeStA/HHStA SB Auersperg V-B-28-19-187 Zirkular der Landeshauptmannschaft des Landes ob der Enns, dass alle Polizei- und Gewerbesachen nicht mehr in via juris ordinaria sondern summariter behandelt werden soll und der Rekurs an die Hofkanzlei zu richten ist., 1780.03.15 (Einzelstück (Aktenstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg V-B-28-19-187
Titel:Zirkular der Landeshauptmannschaft des Landes ob der Enns, dass alle Polizei- und Gewerbesachen nicht mehr in via juris ordinaria sondern summariter behandelt werden soll und der Rekurs an die Hofkanzlei zu richten ist.
Entstehungszeitraum:15.03.1780
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Schreiben

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1810
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4326848
 

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