AT-OeStA/KA Pers CL Gendarmerie Gendarmerieregimenter (bis 1859 / 1865), Landesgendarmeriekommanden (ab 1866), 1824-1869 (Serie)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA Pers CL Gendarmerie
Titel:Gendarmerieregimenter (bis 1859 / 1865), Landesgendarmeriekommanden (ab 1866)
Entstehungszeitraum:1824 - 1869
Stufe:Serie

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Mit Übernahme des lombardisch-venezianischen Königreiches (1814) wurde deren Regiment in den kaiserlichen Dienst übernommen (Regelungen durch das Statut vom Jahre 1817).
Nach diesem Statut hatte das Regiment einen Bestandleil der Armee zu bilden und konnte als solches im Krieg, wie jedes andere Regiment gebraucht werden, im Frieden aber hatte es die Bestimmung für die öffentliche Sicherheit zu sorgen.
Die Oberleitung über dieses Regiment war einem „General-Inspector” aufgetragen, welcher in Mailand seinen Amtsitz hatte, und waren demselben 1 Oberlieutenant und 5 Unterofficiere (Caporali forieri) als Schreiber beigegeben.

Durch das Gesetz vom 18. Januar 1850 wurde die Institution der Gendarmerie für die gesamte Monarchie als ein militärisch organisierter Wachkörper organisiert (16 Gendarmerieregimenter). Mit der Oberleitung wurde der neuernannte „General-Gendarmerie-Inspector” (Amtssitz Wien) Johann Franz Freiherr Kempen von Fichtenstamm betraut.

1854 wurden einige Gendarmerieregimenter wegen zu großer Ausdehnung reorganisiert - die Anzahl der Gendarmerieregimenter wurde von 16 auf 19 erhöht.

Das Organisationsstatut von 1857 brachte für die Gendarmerie nur unwesentliche Änderungen mit sich.
Nach dem Gebietsverlust von 1859 wurde das Gendarmerieregiment Nr. 14 (für die Lombardié) ganz aufgelöst, die verbliebenen 18 Gendarmerieregimenter wurden reorganisiert, der Stand beträchtlich vermindert, wodurch es ab 1860 nur mehr 10 Gendarmerieregimenter gab.

Mit Allerhöchster Entschließung vom 28. Jänner 1866 wurden die Gendarmerieregimentern Nr. 1 bis Nr. 10 in 15 Landesgendarmeriekommanden umgewandelt.

1867 - die Gendarmerie in Ungarn wurde völlig aufgelassen - wurden die LGK Nr. 5 bis 9 aufgelöst. Durch die Reorganisierung entstanden 10 Landesgendarmeriekommanden, wobei LGK Nr. 5 und 6 (für Ostgalizien und Westgalizien zuständig) im Jahr 1868 zum LKG Nr. 5 zusammengezogen wurden (somit verblieben 9 Landesgendarmeriekommanden).

Die bestandene General-Gendarmerie-Inspection wurde 1868 aufgelassen, stattdessen für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder ein ,,Gendarmerie-Inspector” systemisiert (Agenden: militärischer Befehl und die disziplinäre Strafgewalt, Personalangelegenheiten der Offiziere).
Alle übrigen Agenden der Generalgendarmerieinspektion wurden vom k. k. Ministerium für Landesverteidigung übernommen.
Die in Kroatien und Siebenbürgen bestandenen Gendarmerieabteilungen wurden bis zur definitiven Entscheidung über deren Fortbestand dem Reichs-Kriegsministerium unterstellt.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch, Italienisch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:WREDE, Band V (Seite 605 - 619) - darin übersichtlich die jeweilige Gliederung

https://library.hungaricana.hu/hu/view/MitKuKKriegsArch_1903_Supplement/?pg=624&layout=s
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1899
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4323596
 

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