AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-26-388 Kurrende des k.k. illyrischen Guberniums, Pensionen oder Unterhaltsgelder, die den Betrag von 100 fl. C.M. jährlich nicht erreichen, können weder in gerichtliche Exekution gezogen, oder mit Verbot belegt, noch verpfändet oder abgetreten werden, 1839.05.2

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-26-388
Titel:Kurrende des k.k. illyrischen Guberniums, Pensionen oder Unterhaltsgelder, die den Betrag von 100 fl. C.M. jährlich nicht erreichen, können weder in gerichtliche Exekution gezogen, oder mit Verbot belegt, noch verpfändet oder abgetreten werden
Entstehungszeitraum:23.05.1839
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1869
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4079172
 

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