AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-26-298 Kundmachung womit die in Folge allerhöchster Entschließung festgesetzten Bestimmungen bekannt gemacht werden, wodurch der Wirkungskreis der Kriminalgerichte, bezüglich auf jene Fälle seine Normierung erhält, in welchen von dem im Wege der Voruntersuchung

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-26-298
Titel:Kundmachung womit die in Folge allerhöchster Entschließung festgesetzten Bestimmungen bekannt gemacht werden, wodurch der Wirkungskreis der Kriminalgerichte, bezüglich auf jene Fälle seine Normierung erhält, in welchen von dem im Wege der Voruntersuchung eingeleiteten Verfahren abgelassen wird
Entstehungszeitraum:17.02.1838
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1868
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4079044
 

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