AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-23-279 Verordnung des k.k. innerösterreichischen Appellationsgericht teilt mit, dass bei persönlichen Zivilangelegenheiten, bei in- und außer Streit- und Sterbefällen von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses die Zuständigkeit in das Obersthofmarschallamt fällt,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-23-279
Titel:Verordnung des k.k. innerösterreichischen Appellationsgericht teilt mit, dass bei persönlichen Zivilangelegenheiten, bei in- und außer Streit- und Sterbefällen von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses die Zuständigkeit in das Obersthofmarschallamt fällt, bei Realklagen auf unbeweglichen Güter wird es bei den zuständigen Zivilbehörden verhandelt.
Entstehungszeitraum:04.08.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4028943
 

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