AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-17-245 Verordnung von dem Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichts über das usbleiben bei der ersten Tagsatzung, zu Ablegung des Zeugeneides durch Geistliche, zu Vermögen nach einem Konkurs, über die Führung der Handwerksbücher, 1784.09.20 (Einzelst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg VII-A-13-17-245
Titel:Verordnung von dem Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichts über das usbleiben bei der ersten Tagsatzung, zu Ablegung des Zeugeneides durch Geistliche, zu Vermögen nach einem Konkurs, über die Führung der Handwerksbücher
Entstehungszeitraum:20.09.1784
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1814
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4001497
 

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