Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA SB Khevenhüller/Riegersburg Urkunden 1 |
Titel: | Christian und Paul von Ladendorf verkaufen den Wein- und Getreidezehent zu Ladendorf um 1150 Pfund Pfennige dem David Steuzzer (David Steuss), Juden zu Wien, Sohn des Haimlein von Neuburg (Klosterneuburg) |
Entstehungszeitraum: | 31.01.1368 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Die Brüder Christian und Paul von Ladendorf erklären für sich und ihre Erben, dass sie eine Reihe von Lehen, nämlich einen Zehent auf zweiunddreissigeinhalb Lehen zu Ladendorf mit Handen Bischof Albrechts von Passau, und einen weiteren Zehent auf zweiunddreissigeinhalb Lehen zu Ladendorf mit Handen Kadolts von Eckhartsau des Älteren, Lehenträger und Verweser der Mannschaft und der österreichischen Güter Graf Friedrichs, Burggraf von Nürnberg, sowie ihre gesamten Weinzehente zu Ladendorf, die sie sowohl von Bischof Albrecht als auch Graf Friedrich zu Lehen haben, und ihr rechtes Eigen von 18 Pfund Wiener Pfennig Geld, zwölf Pfund sechs Schilling 20 Pfennig auf Gütern und Holden sowie fünf Pfund 40 Pfennig auf Überlend, ebenfalls zu Ladendorf, die sie nach Lehens- und Eigengewer innehatten, mit allen Rechten um 1150 Pfund Wiener Pfennigen an den Juden David Steuss (Daviden dem Steuzzen) aus Wien, Sohn des Hendlein (Hennlein) aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben verkauft haben. Sie versprechen, die auf den Gütern sitzenden Holden nicht mit Forderungen zu beschweren, mit Ausnahme der Gerichtshoheit, die sie und ihre Erben und Nachkommen weiterhin über die Güter haben. Sollten Gerichtsgebühren anfallen, stehen diese mit Rat der Juden oder derjenigen, denen diese die Güter weitergegeben haben, Christian und Paul von Ladendorf und deren Erben zu; die Blutgerichtsbarkeit verbleibt gemäß Eigenrecht bei ihnen. Zudem sollen sie und ihre Erben und Nachkommen die Erbvogtei, die sie und ihre Vorfahren innehatten, weiter über die Güter innehaben; sollten sie die Untertanen zu stark beschweren, haben die Juden oder deren Nachfolger auf den Gütern das Recht, die Güter einem anderen Vogt zu unterstellen (sich mit denselben gutern zu vogten wa si hin wellent). David Steuss und dessen Erben sollen die Zehente, Gült und Güter mit allen Rechten innehaben und diese nach Gutdünken verkaufen oder versetzen. Christian und Paul von Ladendorf sowie ihre Erben übernehmen gemäß Lehens- und Eigenrecht sowie Landrecht zu Österreich den Juden oder eventuellen Nachbesitzern gegenüber den Schirm und setzen dafür ihren Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit. [B.Wiedl] |
Aussteller: | Christian und Paul von Ladendorf |
Empfänger/Vertragspartner: | David Steuss |
Sprache: | Deutsch |
Siegel: | Siegel der Aussteller und von Lienhart und Wernhart (Bernhard) von Ladendorf, ihren Vettern, sowie von ihrem Onkel Irnfried vom Clemens und Ramung von Aychenprunne (Eichenbrunn) angekündigt, 3 Siegel fehlen |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Angaben zu verwandtem Material |
Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort): | StABa, HU Bamberg Nr. 3415 (17. Jh.) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1398 |
Erforderliche Bewilligung: | Bewilligung des Eigentümers (private Depots) |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3433042 |
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