AT-OeStA/HHStA UR LUK 258 Herzog Johann Wilhelm von Cleve und Jülich gibt seine Zustimmung, dass die auf das Heiratsgut seiner Gemahlin Antoinette von Lothringen noch ausstehenden 75.000 Kronen erst nach der Geburt eines Leibeserben ausgezahlt werden., 1601.08.11 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, K

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR LUK 258
Titel:Herzog Johann Wilhelm von Cleve und Jülich gibt seine Zustimmung, dass die auf das Heiratsgut seiner Gemahlin Antoinette von Lothringen noch ausstehenden 75.000 Kronen erst nach der Geburt eines Leibeserben ausgezahlt werden.
Entstehungszeitraum:11.08.1601
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Herzog Johann Wilhelm von Jülich, Cleve und Berg
Empfänger/Vertragspartner:Antoinette von Lothringen
Ort:Cleve
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=32820
 

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