AT-OeStA/HHStA SB Jaidhof VIII/15-3 Oberkommissarischer Befehl nach welchem der Miliz ohne baren Bezahlung nichts abzureichen ist, 1749.12.08 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Jaidhof VIII/15-3
Titel:Oberkommissarischer Befehl nach welchem der Miliz ohne baren Bezahlung nichts abzureichen ist
Entstehungszeitraum:08.12.1749
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)
Frühere Signaturen:VIII/2

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1779
Erforderliche Bewilligung:Bewilligung des Eigentümers (private Depots)
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3229595
 

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