AT-OeStA/KA Pers StAP Stellungslisten, Assentprotokolle, Präsentierungslisten, Landsturmrollen (StAP), 1865 (ca.)-1918 (ca.) (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA Pers StAP
Titel:Stellungslisten, Assentprotokolle, Präsentierungslisten, Landsturmrollen (StAP)
Entstehungszeitraum:ca. 1865 - ca. 1918
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:8117
Archivalienart:Verschiedene Archivalientypen ohne genauere Spezifizierung

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Eine Reform des Heeresergänzungswesens erfolgte durch das Wehrgesetz vom 05.12.1868, das die allgemeine persönliche Erfüllung der Wehrpflicht durch jeden einzelnen Staatsbürger vorsah. Nach einer Novelle vom 02.10.1882 wurden am 11.04.1889 und am 05.07.1912 neue Wehrgesetze erlassen, die bürokratische Abwicklung der Heeresergänzung blieb aber im Wesentlichen bis zum Ersten Weltkrieg die gleiche.
Jeder politische Bezirk hatte pro Geburtsjahrgang Stellungslisten anzulegen (beispielsweise ist in den Wehrvorschriften von 1889 (§ 36. 3) festgehalten, dass die Stellungslisten in zwei Exemplaren anzufertigen sind, und zwar ein Exemplar für den Amtsgebrauch der Bezirksbehörde, das zweite für das Ergänzungsbezirkskommando).
In die Stellungslisten wurden alle in einem Bezirk heimatberechtigten männlichen Personen eingetragen, geordnet nach den vergebenen Los-Nummern.
Der größte Teil an Personendaten stammte von den Pfarren. Die Pfarren wurden von der Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, alle Geburtseintragungen eines bestimmten Jahrganges zu melden. Dann musste festgestellt werden, ob jeder in einem bestimmten Bezirk Geborene auch dorthin heimatszuständig war. War dies nicht der Fall, musste die jeweils zuständige Bezirkhauptmannschaft ermittelt werden und die Geburtsdaten dorthin gemeldet werden, was meist zu Einfügungen in der oft schon erstellten Stellungsliste führte.

Die Pflicht zum Eintritt in das Heer bzw. in die Landwehr begann von 1869 bis 1888 jeweils mit dem 1. Jänner des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendete, ab 1889 jeweils mit dem 1. Jänner des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr vollendete.
Die Stellungspflicht dauerte nur mehr drei Jahre (bereits im Dezember 1866 mittels Circular-Verordnung von zuvor sieben Jahren Stellungspflicht - daher auch noch mehr Altersklassen in älteren Stellungslisten aufscheinend - herabgesetzt auf drei Jahre).
Es wurden daher drei Altersklassen gebildet, vom jüngsten bis zum ältesten Jahrgang (I., II. und III. Altersklasse).

Stellungslisten wurden noch eine gewisse Zeit nach Jahren, in denen entsprechend der Altersklassen-Einteilung mehrere Geburtsjahrgänge enthalten sind, geführt. In weiterer Folge wurde die Art der Führung der Stellungslisten umgestellt und diese bezogen sich auf jeweils nur mehr einen Geburtsjahrgang mit den Spalten I. Altersklasse, II. und III. Altersklasse, die entsprechend der Untersuchungsergebnisse befüllt wurden.

Bei der 1. und 2. Stellungsuntersuchung konnte ein vorläufiges Untersuchungsergebnis festgestellt werden, bei der 3. Stellung war aber nur mehr eine endgültige Entscheidung möglich.
Die Einteilung der Wehrpflichtigen erfolgte nach einem komplizierten System, da nicht alle Tauglichen tatsächlich zur aktiven Dienstleistung assentiert werden konnten. Aus budgetären Gründen war ein zahlenmäßiges Rekrutenkontingent festgelegt, dessen Umfang immer wieder neu bestimmt werden musste. Dieses Rekrutenkontingent betrug vor 1914 pro Jahr insgesamt 159.500 Mann, davon waren 25.000 Mann für die k. k. Landwehr und 26.977 Mann für die Honved (k. ungarische Landwehr) bestimmt.

Die Losung:

Als Beispiel dieses Vorganges ein Zitat aus der Stellungsliste des Bezirks Neunkirchen, Geburtsjahrgang 1890, Losungsliste von 1911 (Signatur Archivplan 2868):

"Protokoll
aufgenommen am 10. II. 1911 durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen anläßlich der Losung der 1890 Geborenen für die Stellung im Jahre 1911. Der an Jahren älteste Herr Bürgermeister Josef Moriggl in Dunkelstein zog den Zettel, auf welchem der Buchstabe "J" verzeichnet war. In der Losungsliste erscheinen 517 verzeichnete Stellungspflichtige, weshalb eine gleiche Anzahl Lose in die Urne gegeben wurde. Nach Entnahme sämtlicher Losnummern wurde die Liste abgeschlossen und wie folgt unterfertigt: folgen die Unterschriften."
Archivierungsgeschichte:Die Unterlagen gelangten in einzelnen Gruppen in das Kriegsarchiv, sie kamen u.a. von den ehemaligen Ergänzungsbezirkskommanden bzw. Landesevidenzreferaten, dem Bundesministerium für Inneres und dem Niederösterreichischen Landesarchiv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Stellungslisten:
Los-Nummer des Wehrpflichtigen, Heimatszuständigkeit, genaues Geburtsdatum, Geburtsort (teilweise mit Pfarre), die Namen der Eltern (soweit bekannt - bei unehelichen Kindern meist nur Name der Mutter), Wohnort (Adresse) zum Zeitpunkt der Stellung, Schulbildung, Beruf; das Stellungsdatum und das Stellungsergebnis, teilweise mit Nennung des Truppenkörpers, für den der Stellungspflichtige vorgesehen war.
Weiters wurden die allfällig angesuchten / anerkannten Begünstigungen, die das Wehrgesetz vorsah, eingetragen.
Assentprotokolle:
von diversen Ergänzungsbezirkskommanden Wien, NÖ (EBK Nr. 4, 49, 84), Kärnten (EBK Nr. 7), Steiermark (EBK Nr. 27), Oberösterreich (EBK Nr. 14)
Präsentierungsprotokolle:
von diversen Infanterieregimentern, die sich aus den oben genannten Ergänzungsbezirken ergänzten; Evidenzprotokolle der Infanterieregimenter bzw. der sonstigen Truppenkörper, die sich (vorwiegend) aus dem jeweiligen Ergänzungsbezirk ergänzten.

Landsturm-Präsentierungsprotokolle / Landsturm-Rollen etc. - nur teilweise von einzelnen Gemeinden (vollständige Überlieferungen sind kaum erkennbar).

Splitterbestände sind von einem Teil der Grenzgebiete (EBK NR. 47 Bereich Marburg, Steiermark; EBK Nr. 17, Krain, EBK Nr. 99, Znaim, Mähren), sowie vereinzelt Auszüge aus Assentprotokollen aus weiteren Gebieten, die zum Landwehrterritorialkommando Graz gehörten (dazu gehörten u.a. auch die Ergänzungsbezirke Laibach und Triest)
- weitere Details siehe auch bei den Teilbeständen Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, sowie Grenzgebiet Steiermark, Grenzgebiet Mähren etc.
Ordnung und Klassifikation:Stellungslisten nach politischen Bezirken bzw. Städten, jahrgangsweise geordnet; Assentprotokolle, Evidenzprotokolle usw. nach Truppenkörper, zum Teil chronologisch, geordnet.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Findhilfsmittel:Behelf

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:WREDE Band I, Seite 109 - 111
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1948
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3002
 

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