AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-21 Kaiser Ferdinand I. ordnet an, dass alle Landleute und geistlichen und weltlichen Untertanen in Kärnten den Gewerken von Großkirchheim und Vellach die nötigen Weiden gegen Zins oder käuflich zu überlassen haben, um eine Schädigung des kaiserlichen Kammergutes zu verm

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-21
Titel:Kaiser Ferdinand I. ordnet an, dass alle Landleute und geistlichen und weltlichen Untertanen in Kärnten den Gewerken von Großkirchheim und Vellach die nötigen Weiden gegen Zins oder käuflich zu überlassen haben, um eine Schädigung des kaiserlichen Kammergutes zu vermeiden
Entstehungszeitraum:16.04.1558
Frühere Signaturen:II.12 (blaue Nummer); Nr. 17 (rote Nummer)
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Kaiser Ferdinand I. ordnet auf eine Beschwerde der Gewerken von Großkirchheim und Vellach wegen der Verweigerung der entgeltlichen Benutzung der für die Bergwerke notwendigen Weiden an, dass alle Landleute und geistlichen und weltlichen Untertanen in Kärnten den Genannten die nötigen Weiden gegen Zins oder käuflich zu überlassen haben, um eine Schädigung des kaiserlichen Kammergutes zu vermeiden
Ort:Wien
Umfang/Format:Originalurkunde auf Papier, fol. 1 - 2, aufgedrucktes Papiersiegel, „Commissio Domini et Imperatoris in Consilio Camerae“, fünf Unterschriften
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2815435
 

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