AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-15 König Ferdinand I. verordnet den Gewerken von Großkirchheim und Vellach, dass der Wechsel auf die Mark Goldes rückwirkend vom Jahre 1548 an von zwei auf einen Gulden herabgesetzt, die Fron auf das Lot und darunter von den Bruchgängen im Gebirge und in den Halden erla

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-15
Titel:König Ferdinand I. verordnet den Gewerken von Großkirchheim und Vellach, dass der Wechsel auf die Mark Goldes rückwirkend vom Jahre 1548 an von zwei auf einen Gulden herabgesetzt, die Fron auf das Lot und darunter von den Bruchgängen im Gebirge und in den Halden erlassen und Mautfreiheit für „ alle pergkhwerchdurfften“, nicht aber für Wein, gewährt wird
Entstehungszeitraum:27.08.1551
Frühere Signaturen:II.11 (blaue Nummer), Nr. 14, Nr. 12 (rote Nummern)
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:König Ferdinand I. verordnet und setzt Sigmund Khevenhüller von Aichelberg, Rat und Vizedom in Kärnten, und Georg Singer, Oberster Bergmeister der niederösterreichischen Lande, von seiner Verordnung in Kenntnis.
Die Gewerken von Großkirchheim und Vellach hatten im Jahre 1547 bei den niederösterrei-chischen Kammerräten eine Beschwerde gegen den erhöhten Wechsel eingelegt und um Verringerung desselben sowie um Befreiung von der Silberfron aus den alten, verworfenen Bruchgängen und von der Maut auf zum Bergwerksbetrieb nötige Waren angesucht. Kheven-hüller und Aichelberg verfassten dazu ein Gutachten, auf der diese Verordnung beruhte, und wurden nun mit deren Durchführung beauftragt, und zwar:
1. Der Wechsel auf die Mark Goldes wird rückwirkend vom Jahre 1548 an von zwei auf einen Gulden herabgesetzt.
2. Wegen der Wichtigkeit der Silberbergwerke wird den Gewerken die Fron auf das Lot und darunter von den Bruchgängen im Gebirge und in den Halden erlassen, für gefördertes Erz jedoch, „so über das lot stet“, bleibt die Fron aufrecht.
3. Die erbetene Mautfreiheit wird nicht nur für Erz, Frischblei, Unschlitt und Eisen gewährt, sondern auch für „ alle annder pergkhwerchdurfften“, wie Vieh, Fleisch, Brot, Getreide, Käse und Schmalz, nicht aber für Wein, gegen Ausstellung eines Passierscheines zur Verhütung von Schmuggel und besonders der illegalen Ausfuhr von Blei aus Kärnten
Aussteller:König Ferdinand I.
Ort:Wien
Umfang/Format:Originalurkunde auf Papier, fol. 1 - 4, Papiersiegel abgefallen, „Commissio Domini Regis in Consilio Camerae“, fünf Unterschriften
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Auf fol. 4v Adressierung und Präsentationsvermerk vom 10. September 1551
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2815394
 

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