AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-3 Streitsache zwischen dem Kloster Arnoldstein unter Abt Benedikt und den Bauern zu Maglern, Schiedsspruch der vom Vizedom bestellten und von beiden Parteien anerkannten Schiedskommission, 1519.05.05 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS FA Urk. A-3
Titel:Streitsache zwischen dem Kloster Arnoldstein unter Abt Benedikt und den Bauern zu Maglern, Schiedsspruch der vom Vizedom bestellten und von beiden Parteien anerkannten Schiedskommission
Entstehungszeitraum:05.05.1519
Entstehungszeitraum, Anm.:Pfingsttag nach St. Floriani
Frühere Signaturen:Nr. 2
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Wolfgang Khevenhiller, Martin Geßler, Pfleger zu Federaun, Hanns Säkhl, Pfleger zu Khienburg, und Walthasar Amelreich, Pfleger zu Wasserleonburg, treffen in der Streitsache zwischen dem Kloster Arnoldstein unter Abt Benedikt und den Bauern zu Maglern, als vom Vizedom bestellte und von beiden Parteien anerkannte Schiedskommission, folgende Erkenntnis: Die Bauernschaft von Maglern mit ihren Untersassen solle, wie von altersher, neben dem Stift und der Herrschaft Straßfried mit ihrem derzeitigen Pfleger Andree von Gerach, das Holzungsrecht für ihren Hausgebrauch haben. Das betreffende Waldgebiet erstreckt sich zwischen dem Graben, der die Gerichtsbezirke der Klöster Bamberg und Arnoldstein trennt, und der Niederung des Gailitzbaches bis an die „Höche des Träfts“ und von dort bis zum „Offen ob des Kolben Hauß“, dann die Höhe abwärts bis zur Gailitz, ausgenommen den Jungwald. Gleichzeitig wird den Fuggern und ihren Faktoren verboten, aus dem oben bezeichneten Waldgebiet Holz zu bringen. Der diesen Schiedsspruch nicht einhaltende Teil hätte gegenüber dem anderen seine Gerechtigkeiten verloren.
Umfang/Format:fol. 1-2
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Siehe dazu auch Urkunden Nr. 41, 52, 55.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Zwei gleich lautende Urkunden, von den Obgenannten besiegelt, wurden ausgefertigt.
Kopie der Urkunde auf Papier, als Insert der Urkunde vom 15. Dezember 1679 (alte Signatur Nr. 41).
a) Fol. 1 - 2r in Beilage A des Berichtes Anton von Aichenrits, k.k. Kameralhofrichter zu Arnoldstein, an das k.k. Kreisamt in Oberkärnten, betreffend die Ablehnung der Verleihung des Kolmwaldes an den Hammergewerken Paul Balthasar Huber in Weissenfels, vom 21. November 1793, eingelangt 26. November 1783 unter Zl. „W 180“, Nr. 220.
b) Gleichlautend in fol. 1 - 2r der Beilage zum Berichtes des Joseph Conrad Pfester, Pfleger von Straßfried, an das k.k. Kreisamt, betreffend den Raubbau des Stiftes Arnoldstein am Kolmwald und das Gesuch des Gewerken Huber vom 21. November 1793, eingelangt 26. November 1783 unter Zl. „W 181“.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2815382
 

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