AT-OeStA/FHKA SUS Patente 208.12 Verordnung, dass das gesamten Vermögen des aufgelösten Jesuitenordens erst an die böhmische Hof-Kanzlei und anschließend an die Niederösterreichische Regierung übergeben werden soll, 1775.01.27 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 208.12
Titel:Verordnung, dass das gesamten Vermögen des aufgelösten Jesuitenordens erst an die böhmische Hof-Kanzlei und anschließend an die Niederösterreichische Regierung übergeben werden soll
Entstehungszeitraum:27.01.1775
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2752625
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl