AT-OeStA/HHStA KA StR Präsidialakten 10-7-11 Paragraph 11 der Instruktion für den Staatsrat vom Jahr 1814 lautet: „Ist eine Veränderung in der Referatseinteilung von Mir beschlossen, muss solche dieser Instruktion beigelegt werden.“ (vide Organisierung), 1814 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, D

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA KA StR Präsidialakten 10-7-11
Titel:Paragraph 11 der Instruktion für den Staatsrat vom Jahr 1814 lautet: „Ist eine Veränderung in der Referatseinteilung von Mir beschlossen, muss solche dieser Instruktion beigelegt werden.“ (vide Organisierung)
Entstehungszeitraum:1814
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1844
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2471515
 

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