AT-OeStA/HHStA KA StR Präsidialakten 9-2-11 Die Beamten dürfen einzelne Zimmer ihrer Wohnung an fremde Parteien auch in Aftermiete geben für den Fall, wenn sich kein lediger Beamte um dasselbe gemeldet hat. Die Quartierverleihungs-Hofkommission wird den unverheirateten Beamten den Besitz solcher W

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA KA StR Präsidialakten 9-2-11
Titel:Die Beamten dürfen einzelne Zimmer ihrer Wohnung an fremde Parteien auch in Aftermiete geben für den Fall, wenn sich kein lediger Beamte um dasselbe gemeldet hat. Die Quartierverleihungs-Hofkommission wird den unverheirateten Beamten den Besitz solcher Wohnungen verschaffen
Entstehungszeitraum:1812
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1842
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2471311
 

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