AT-OeStA/FHKA SUS Patente 119.12 Nur Häfenbindern und Pfannenflickern mit gutem Leumund darf die Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet werden, 1755.08.09 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 119.12
Titel:Nur Häfenbindern und Pfannenflickern mit gutem Leumund darf die Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet werden
Entstehungszeitraum:09.08.1755
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:1 Stück

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Druck, brandbeschädigt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1785
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2129752
 

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