AT-OeStA/FHKA SUS Patente 27.8 Verordnung, dass Holzausfuhr aus dem Wiener Wald nur mit schriftlicher Erlaubnis gestattet ist und dafür eine Gebühr zu entrichten ist, 1674.12.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 27.8
Titel:Verordnung, dass Holzausfuhr aus dem Wiener Wald nur mit schriftlicher Erlaubnis gestattet ist und dafür eine Gebühr zu entrichten ist
Entstehungszeitraum:20.12.1674
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:5 Stück und 1 Stück

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1704
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2096936
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl