AT-OeStA/FHKA SUS Patente 21.22 Dass kein Dienstbote vor Ausgang der gedungenen Zeit aus dem Dienste treten und kein Dienstgeber einen ohne Abschied und Kundschaft im Dienst aufnehmen dürfe, für Österreich unter der Enns, 1655.07.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 21.22
Titel:Dass kein Dienstbote vor Ausgang der gedungenen Zeit aus dem Dienste treten und kein Dienstgeber einen ohne Abschied und Kundschaft im Dienst aufnehmen dürfe, für Österreich unter der Enns
Entstehungszeitraum:12.07.1655
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:1 Stück

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1685
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2096774
 

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