Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA AHK NÖK |
Titel: | Niederösterreichische Kammer |
Entstehungszeitraum: | 1525 - 1751 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 1b |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1380 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Hofkammer |
Verwaltungsgeschichte: | Die 1527 errichtete Hofkammer, den damals bestehenden vier Länderkammern, der böhmischen in Prag, der ungarischen in Pressburg, der niederösterreichischen in Wien und der oberösterreichischen in Innsbruck, übergeordnet, hatte nach der nur sehr beiläufigen Festlegung der Hofordnung von 1527 dafür zu sorgen, dass der Hofstaat des Königs, zu dem auch die Räte und Beamten gezählt wurden, ordentlich versehen, die zum Unterhalt des Hofes notwendigen Lebensmittel, Futter für die Pferde, Tuch- und Seidenwaren zur Bekleidung des Hofgesindes beschafft und die im Staat angesetzten Besoldungen ausgezahlt wurden. Zugleich sollte sie mit den Länderkammern "gleichmäßigen, ordentlichen und vertraulichen verstand" haben und darauf sehen, dass dort allenthalben gute Ordnung gehalten wurde, damit ihnen von ihr und ihr von ihnen, „dieweil alles eines herrn sache ist, hilfe bewiesen mag werden". Es sollte in regelmäßigen Beratungen erörtert werden, wie die "ordinari und extraordinari" Einnahmen gehoben werden könnten und wie im Bedarfsfalle auf die billigste Art Geld durch Anlehen zu erhalten wäre. Deutlicher spricht sich dann die zehn Jahre später, am 1. September 1537, erlassene Hofkammerordnung über das Ziel aller landesfürstlichen Finanzpolitik, "die Hebung der ordinari, aus dem königlichen Kammergute fließenden, von der Bewilligung der Stände größtenteils unabhängigen Einnahmen", aus: „ es sei der höchst hauptpunct, daß unser kammergüter ordentlich gehandelt und alles, das zu mehrung derselben immer dienstlich ist und sein mag, bedacht, fürgenommen und in wirkung gebracht werden solle". Der Niederösterreichischen Kammer waren drei Abteilungen nachgeordnet: 1. Die Kanzlei unter einem obersten Kammersekretär, der auch am „Konzept“ Anteil hatte. 2. Die Buchhaltung unter dem obersten ordinari Buchhalter, der über eine steigende Anzahl von Raiträten und Hilfspersonal gebot. Sie besorgten die Rechnungsprüfung für die der Kammer nachgeordneten Ämter und darüber hinaus für Stellen des Hofstaates, ungarische Finanz- und Kriegsämter, die dem König unmittelbar unterstanden (so die Dreißigstämter in Preßburg und Ungarisch-Altenburg und die Bergstädte). Titular-Raiträte – wir würden von technischen Sachverständigen sprechen – besorgten die Bereitungen und verschiedenen Kommissionen. 3. Die Kasse unter einem „Kammermeister“ – dieses Amt verwaltete ab 1536 der Vizedom. Die Kammer beschäftigte 1570 etwa 60 Personen, nicht mitgerechnet das Vizedomamt. 1625 wurde die niederösterreichische Kammer aufgelöst, dann aber kurzfristig wiederhergestellt. Grund für die Auflösung war vermutlich der Umstand, dass die meisten Kammergutsherrschaften schon verkauft waren. Ihre Geschäfte wurden dann von Hofkammerräten besorgt, doch bestanden Kanzlei und Buchhaltung noch bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Ein niederösterreichisches Expedit der Hofkammer bestand bis 1749. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die beiden Bestände "Hoffinanz", das sind die Akten der alten (vor-theresianischen) Hofkammer, und "Niederösterreichische Kammer" sind die tragenden Säulen des Hofkammerarchivs für die Zeit vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zur großen Haugwitzschen Reform von 1749. An sich schon mit über 2.400, bzw. 671 Faszikeln und über 1.350, bzw. über 700 Kanzleibüchern von einer für diese Zeitspanne nicht gerade üppigen Fülle, ist bei Beurteilung des Erhaltungszustandes der Registraturen der beiden Finanzstellen noch zu bedenken, dass fast sämtliche Sonderbestände, die das Hofkammerarchiv aus dem 16., 17. und der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts bewahrt, Selekte aus diesen beiden Fonds sind. Als ein besonderer Reichtum ist die lückenlose Überlieferung der originalen Ein- und Auslaufprotokolle der niederösterreichischen Kammer von 1535 an hervorzuheben. |
Ordnung und Klassifikation: | Die 671 Aktenfaszikel sind in chronologischer Reihe nach dem Abfertigungsdatum geordnet. Bei Ordnungsarbeiten 2022/2023 wurden durch zeitgenössische Kammermitarbeiter gebildete Konvolute außerhalb der chronologischen Reihe (inhaltlich nicht zusammenhängend, allein durch Bearbeitung verbunden) teils wieder in die chronologischen Reihe zurückgeordnet und die urspünglich in solchen Konvoluten enthaltenen Akten auf dem Umschlag vermerkt. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Reproduktionsbestimmungen: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz) |
Sprache: | Deutsch, Latein |
Findhilfsmittel: | 703 Stück Indizes und Protokolle |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1781 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1949 |
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