Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA GFM |
Titel: | K.U.K. Gemeinsames Finanzministerium |
Entstehungszeitraum: | 1868 - 1918 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Durch die mehrjährige Liquidierungsphase reichen die Aktenbestände über das Ende der Monarchie hinaus bis 1920 |
Stufe: | Bestandsgruppe |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1 |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | 1867 erfolgte der Umbau der staatlichen Strukturen des Kaisertums Österreich in eine Doppelmonarchie. Dies liess für beide Teilstaaten Österreich und Ungarn jeweils die komplette Verwaltungshierarchien mit Ministerien an der Spitze entstehen. Als gesamtstaatliche Belange galten nur mehr die Außenpolitik, das Heerwesen und das gemeinsame Budget, das neben den Budgets aller drei gemeinsamen Ministerien in die Zuständigkeit des Gemeinsamen Finanzministeriums fiel. Das gemeinsame Finanzministerium war das einzige tatsächlich neue Ministerium mit einem völlig neuen Kompetenzbereich, das im Jahre 1867 geschaffen wurde. Die Organisation als „Reichsfinanzministerium” erfolgte am 1. Jänner 1868. Neben dem Präsidialbüro wurden vier Departments vorgesehen: + für die Aufstellung des Reichsbudgets und des Rechnungsabschlusses + für Reichskreditoperationen und die Staatschuld + für die finanziellen Angelegenheiten des gemeinsamen Außen- und Kriegsministeriums + für die Unterhaltung der Beziehungen zum ungarischen Finanzministerium und zur ungarischen Delegation Dem gemeinsamen Finanzminister oblag die Besorgung des Finanzwesens insoweit, als es sich um Ausgaben für die auswärtigen Angelegenheiten, das gemeinsame Heerwesen und für das gemeinsame Finanzministerium selbst sowie für den Obersten gemeinsamen Rechnungshof handelte. Die nach dem gemeinsamen Budget und der festgestellten Quote von beiden Teilen zu leistenden Beiträge waren ihm monatlich vom österreichischen und ungarischen Finanzminister zu übermitteln, und er hatte für die widmungsgemäße Verwendung dieser Geldmittel zu sorgen. Gemeinsame Einnahmen waren ebenfalls vom Wirkungsbereich des gemeinsamen Finanzministeriums umfasst, doch gab es nur wenige. Deshalb wurde oft das Reichfinanzministerium als „bloßes Rechnungsamt ohne Imperium” bezeichnet. Einen neuen Tätigkeitsbereich, der zu seiner Hauptaufgabe wurde, erhielt das gemeinsame Finanzministerium im Jahre 1879, als ihm die oberste Verwaltung der okkupierten Gebiete von Bosnien-Herzegowina übertragen wurde. Von dieser Zeit an hätte das gemeinsame Finanzministerium gleich „Bosnisches Ministerium” genannt werden können. (Tamás Goreczky: Benjámin Kállay und die ungarische Delegation in den 1880er Jahren) |
Archivierungsgeschichte: | Der Bestand wurde im Sommer 1998 aus dem Standort Himmelpfortgasse in das Zentralarchiv nach Erdberg übersiedelt und im Winter 1999/2000, bzw. Sommer 2000, gereinigt, geordnet und geschachtelt. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Kassa und Dotationswesen, Münz- und Geldwesen, schwebende gemeinsame Staatsschuld, Militärangelegenheiten, Ministerium des Äußeren. |
Ordnung und Klassifikation: | Das Präsidium des gemeinsamen Finanzministeriums umfasst die Jahre 1876 bis 1922, sie sind jahrgangsweise in numerischer Ordnung abgelegt. Dazu sind am Schluss des Bestandes noch einige Sonderfaszikel zu den Themen "Sicherstellung des Gelderfordernisses im allgemeinen Mobilisierungsfall", "Liquidierung, Personalerfordernis" und Standestabellen angeschlossen. Die allgemeinen Akten des gemeinsamen Finanzministeriums umfassen die Jahrgänge 1868 bis einschliesslich 1920. Die Akten sind grundsätzlich nach Signaturen abgelegt, die in sich jahrgangsweise, und innerhalb der Jahrgänge numerisch nach Aktenzahlen, geordnet sind. Dazu wurden am Schluss des Bestandes noch einige Sonderfaszikel und Beilagen angeschlossen. |
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Angaben zur Benutzung |
Findhilfsmittel: | Der Bestand ist vollständig durch Indizes und Protokolle, die jahrgangsweise angelegt wurden, erschlossen. Für die Recherche nach einem bestimmten Thema können entweder die Indizes, um auf dieser Basis Einzelakten zu eruieren, oder direkt Akten nach den Faszikulaturbetreffen bestellt werden. Die allgemeinen Akten wurden unter einem einheitlichen Signaturensystem (1 - 38, zusätzlich Untersignaturen) abgelegt, dessen Subzahlen sich zwar mehrmals änderten, indem sie der Aktenproduktion angepasst und nicht genützte Zahlenkombinationen aufgelassen worden waren, die verschiedenen Abweichungen sind aber in der Liste berücksichtigt. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Walter WINKELBAUER: Das k. u. k. Reichsfinanzministerium („Gemeinsames Finanzministerium“) und seine Registraturen 1868–1918. In MÖStA, Band 28 (1975), S. 236-248 |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Eine Sonderstellung nimmt der Aktenbestand der sogenannten bosnisch-herzegowinischen en Abteilung des K.U.K. gemeinsamen Finanzministeriums ein (nachgestelltes Aktenzeichen B.H.): Diese Abteilung besorgte, als administrativer Gegenpart zur bosnisch-herzegowinischen Landesregierung, sämtliche Verwaltungsangelegenheiten des Landes Bosnien-Herzegowina. Seine, für die Funktion einer Landesverwaltung ungewöhnliche organisatorische Zuteilung unter das gemeinsame Finanzministerium resultierte in erster Linie aus der Tatsache, dass die Zugehörigkeit des Landes zu einer der Reichshälften das nur mühsam austarierte Gleichgewicht zwischen den beiden Teilen der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie empfindlich gestört hätte und eine Neuorganisation der Machtbeteiligung wegen der vielfältigen Widerstände unter den nationalen Gruppen politisch nicht durchsetzbar war. Andererseits galt dieses Land für den Zeitraum von 1878 bis 1908 im völkerrechtlichen Sinne als okkupiert, wodurch sich die Integration in den Staatsverband verkompliziert hatte. Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie erwiesen sich die Akten der bosnisch-herzegowinischen Abteilung als eine wichtige Grundlage sowohl für den Neuaufbau einer Verwaltung als auch einfach für die Fortführung der Amtsgeschäfte durch die neuen, südslawischen Machthaber. Diese schufen 1925 vollendete Tatsachen, indem sie den gesamten Aktenbestand aus den Registraturen abtransportierten, ohne ein Einvernehmen mit den österreichischen Behörden herzustellen oder eine Äusserung der für die Agenden des gemeinsamen Finanzministeriums eingesetzten Liquidierungskommission, paritätisch aus den Vertretern der Nachfolgestaaten der Monarchie zusammengesetzt, abzuwarten. Die Akten wurden nach Belgrad verbracht, von wo sie nach der deutschen Besetzung Jugoslawiens 1942 für einige Jahre nach Wien zurückgeholt wurden, um 1947 wiederum nach Jugoslawien, diesmal nach Sarajewo, übersiedelt zu werden. An ihrem neuen Standort, dem "Archiv für Bosnien und Herzegowina", verblieben sie bis heute. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1948 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1944 |
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