Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR Chiemsee |
Titel: | Urkunden der Bischöfe von Chiemsee |
Entstehungszeitraum: | 1271 - 1507 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 68 |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Die Bischöfe von Chiemsee |
Verwaltungsgeschichte: | Der Gründer und Stifter des Bistums war Erzbischof Eberhard II. von Salzburg (1200-1246). Nach dem gescheiterten Versuch, auf Frauenchiemsee (1213) ein salzburgisches Eigenbistum zu gründen, erwirkte er am 4. April 1215 von König Friedrich II. die Erlaubnis, auf Herrenchiemsee in der Stiftskirche der Augustiner-Chorherren eine bischöfliche Cathedra errichten zu dürfen, dessen Bischof nicht vom Reich, sondern von ihm die Regalien erhalten sollte. Innozenz III. stimmte noch 1215 auf dem II. Laterankonzil diesem Plan zu und legte in seiner Bulle vom 28. Jan. 1216 die Errichtung, Umschreibung und Dotation des Bistums Chiemsee fest und bestätigte dem Bischof von Gurk das bisherige Vikarsrecht im gesamten Erzbistum Salzburg. Das Bistum weist einige Besonderheiten auf: Auffallend ist sein geringer Umfang. Es umfaßte nur zehn Ur- bzw. Altpfarreien (in Bayern: Herrenchiemsee, Prien, Eggstätt, Söllhuben und Grassau; in Tirol: Söll, Kirchdorf, St. Johann, Brixen und St. Ulrich am Pillersee). Erzbischof Eberhard II., der von Innozenz III. für Chiemsee (von Honorius III. für Seckau und Lavant) das ausschließliche Recht der Wahl und Investitur des Bischofs für sich und seine Nachfolger erhielt, kam dadurch den Herzögen von Bayern, Kärnten oder der Steiermark zuvor, in Rom sowie beim Kaiser, die Gründung selbständiger Landesbistümer durchzusetzen. Mit der Erweiterung der Dotation des Bistums Chiemsee um Seekirchen (1217) verband Erzbischof Eberhard II. eigenmächtig die Verpflichtung für den Bischof von Chiemsee im Nebenamt als salzburgischer Weihbischof tätig zu sein. Der Bischof von Chiemsee konnte verfügungsgemäß nicht gleichzeitig salzburgischer Domkapitular sein und war damit von der aktiven Teilnahme bei der Erzbischofswahl in Salzburg ausgeschlossen. Als Dom- und Kathedralkirche fungierte die Stiftskirche auf der Herreninsel (dort offenbar nur der Bischofsthron im bischöflichen Besitz). Jedoch residierte der Bischof von Chiemsee immer außerhalb seines Bistums. Sein Sitz dürfte zunächst Bischofshofen, später Fischhorn am Zellersee gewesen sein. Feste und ständige Residenz wurde nach 1305 der Chiemseehof in der Stadt Salzburg. Die geistliche Jurisdiktionsgewalt war zwischen dem Propst und Archidiakon von Chiemsee und dem Bischof von Chiemsee nie ganz unstrittig. Das Stift Chiemsee wurde 1803 und das Hochstift 1805 aufgehoben; die formelle Aufhebung des Bistums Chiemsee erfolgte durch das Konkordat von 1817. |
Archivierungsgeschichte: | Die Urkunden der Bischöfe von Chiemsee kamen gemeinsam mit dem übrigen Salzburger Urkunden- und Aktenmaterial in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Gemäß Artikel 10 des Preßburger Friedens vom 26.12.1806 fiel Salzburg an Österreich. Der österreichische Staat ging nun bald daran die Salzburger Archive nach Wien zu transportieren und dem Staatsarchiv einzuverleiben. Im Zuge dieser Aktion kamen auch die Chiemseer Urkunden nach Wien. Ironischerweise befindet sich die Urkunde über die Errichtung des Bistums Chiemsee (Erzbischof Eberhard am 24.02.1218) nicht mehr im Staatsarchiv, sondern wurde 1820 an das Bayrische Hauptstaatsarchiv in München abgegeben. Die Gruppe der Chiemseer Urkunden, die heute im Haus-, Hof- und Staatsarchiv vorhanden ist, dürfte sich früher in der Geistlichen Abteilung der Salzburger Urkunden befunden haben und für die Auslieferung an Bayern herausgenommen worden sein. Danach wurden die Urkunden anscheinend aufgeteilt: Im Haus-, Hof- und Staatsarchiv befinden sich heute die Urkunden, die österreichisches Gebiet betreffen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Vor allem Belehnungsurkunden der Chiemseer Bischöfe für Salzburger Untertanen, einige Ablaßbriefe. |
Bewertung und Kassation: | Dauerhaft aufzubewahren |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Reproduktionsbestimmungen: | Von den Urkunden dürfen Ektachrome, Mikrofilme oder Scans angefertigt werden. |
Sprache: | Deutsch, Latein |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | 156 Chiemseer Urkunden befinden sich heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv |
Verwandtes Material: | Im HHStA: Allgemeine Urkundenreihe, Österreichische Akten-Salzburg |
Veröffentlichungen: | Johannes Graf von Moy, Das Bistum Chiemsee, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 122 (1982), 1-50; Artikel "Bistum Chiemsee" von E. Wallner im Lexikon des Mittelalters Bd. 2, 1813-1814 (daraus stammt auch der Text für die Verwaltungsgeschichte des Bistums, der oben gekürzt wiedergegeben wurde). |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1537 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1145 |
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